Für Betriebe
Bevor wir über Kandidaten sprechen, sollten drei Dinge geklärt sein.
Was Ihr Betrieb mitbringen muss
1 · Genug Geld zum Leben
Die Behörde erteilt das Visum nur, wenn der Azubi seinen Lebensunterhalt bestreiten kann — gefordert sind rund 1.050 € brutto im Monat. Die gesetzliche Mindestvergütung von 724 € reicht dafür nicht aus.
Der einfachste Weg: Stellen Sie eine Unterkunft. Das senkt den geforderten Betrag um etwa 380 €, freie Verpflegung um weitere 150 € — und löst gleichzeitig das Problem, dass ein junger Mensch aus Ghana hier von allein kaum ein Zimmer findet.
2 · Ausbildungsberechtigung
Sie müssen ausbilden dürfen und bei Ihrer Kammer eingetragen sein, mit einem Ausbilder nach AEVO. Der Ausbildungsvertrag wird bei der Kammer eingetragen, und ein Ausbildungsplan gehört zwingend zu den Unterlagen — er wird am häufigsten vergessen.
3 · Etwas Geduld
Von der Anfrage bis zum Ausbildungsstart vergehen realistisch 12 bis 18 Monate. Ausbildungen beginnen in Deutschland nur einmal im Jahr, und es sind Behörden in zwei Ländern beteiligt. Deshalb nennen wir Ihnen ein Zeitfenster, nie einen festen Termin.
Wer macht was
| Aufgabe | Wer erledigt das |
|---|---|
| Kandidaten auswählen und prüfen | unser Partner in Accra, wir begleiten |
| Sprachkurs bis Niveau B1 | unser Partner in Accra |
| Zeugnisse und Urkunden beschaffen | unser Partner in Accra, wir prüfen |
| Ausbildungsvertrag und Kammereintragung | Sie — wir bereiten alles vor |
| Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit | Sie beantragen, wir begleiten |
| Beschleunigtes Verfahren (411 €) | Sie leiten es ein, wir begleiten |
| Visumverfahren in Accra | wir und unser Partner |
| Unterkunft oder höhere Vergütung | Sie — wir beraten dazu |
| Anreise nach Deutschland | wir |
| Ankunft und Betreuung im ersten halben Jahr | wir, mit Ihnen als Ansprechpartner vor Ort |
In diese Berufe vermitteln wir
Grundsätzlich in jeden dualen Ausbildungsberuf — zum Beispiel Elektro, Sanitär-Heizung-Klima, Metallbau, Anlagenmechanik, Dachdeckerei, Kfz-Technik, Logistik, Hotel und Gastronomie oder Lebensmittelhandwerk.
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten kommen aus den technisch-beruflichen Schulen Ghanas und werden gezielt auf den jeweiligen Ausbildungsberuf vorbereitet.
Nicht in Gesundheits- und Pflegeberufe
Für diese Berufe ist die Vermittlung aus Ghana gesetzlich untersagt — auch für Ausbildungsplätze. Daran halten wir uns ohne Ausnahme, und wir bitten um Verständnis, dass wir entsprechende Anfragen nicht annehmen können.
Was Sie von uns verlangen sollten
- Keine Zahlung, bevor der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist — und keinen Vorschuss.
- Ein ehrliches Zeitfenster statt eines Wunschtermins, auch wenn Ihnen die Antwort nicht gefällt.
- Eine klare Auskunft dazu, was wir noch nicht vorweisen können. Wir haben bisher keine abgeschlossene Vermittlung, und das sagen wir auch (siehe Über uns).
- Ein persönliches Gespräch mit dem Kandidaten per Video, bevor Sie sich entscheiden.